Deine 3. Säule beziehen: wie, wann und worauf du achten solltest 

20. Mai 2026 — 3 Min. Lesezeit

Du hast jahrelang in deine 3. Säule gespart. Und jetzt möchtest du dieses Geld beziehen. Logisch. Aber Achtung: Der Bezug der 3. Säule erfolgt nicht einfach so. Es gibt Regeln, Ausnahmen und auch ein paar Tipps, mit denen du Steuern sparen kannst. 

3. Säule

Der "normale" Bezug: kurz vor der Pensionierung
In der Regel kannst du deine Säule 3A frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter für die AHV-Pensionierung beziehen.
Zu deiner Information: Ab 2028 wird das Referenzalter für Frauen und Männer gleich sein, nämlich 65 Jahre. Seit 2025 wird das Referenzalter für Frauen schrittweise angehoben.

Du kannst es natürlich auch erst nach dem offiziellen Rentenalter beziehen, sogar bis zu 5 Jahre später (wenn du z. B. weiter arbeitest). Den Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitfensters bestimmst du selbst.

Vorzeitiger" Bezug: Ausnahmefälle
Es gibt bestimmte Situationen, in denen du deine 3. Säule vor dem Rentenalter beziehen kannst. Das nennt man Vorbezug und ist gesetzlich geregelt. Hier sind die erlaubten Fälle:

Du kaufst deinen Hauptwohnsitz
Dies ist einer der häufigsten Fälle. Du kannst deine dritte Säule verwenden, um den Kauf deiner Hauptwohnung zu finanzieren (nicht für eine Miet- oder Zweitwohnung). Das Geld kann dazu verwendet werden, dein Eigenkapital zu ergänzen oder deine Hypothek zu tilgen.

Dunimmst eine selbstständige Tätigkeit auf
Du kündigst deinen bezahlten Job und machst dich selbstständig? Du kannst deine 3. Säule als Starthilfe für deine Tätigkeit beziehen, vorausgesetzt, du hast keine Pensionskassenmitgliedschaft mehr.

Du verlässt die Schweiz endgültig
Wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst, kannst du deine dritte Säule zurückfordern. Du musst deine Abreise begründen (Änderung der offiziellen Adresse, Streichung aus dem Register usw.).

Du wirst invalide
Wenn du eine volle Invalidenrente beziehst, kannst du früher auf deine 3. Säule zugreifen. Das ist leider auch im Todesfall der Fall: Dann geht das Kapital an deine Erben oder Erbinnen über.

Worauf musst du achten?
Auch wenn der Bezug erlaubt ist, solltest du ihn nicht leichtfertig tätigen. Es gibt mehrere Punkte, die du gut antizipieren solltest.

Die Besteuerung bei der Auszahlung
Die dritte Säule ist während der Sparphase von den Steuern absetzbar, wird aber bei der Auszahlung besteuert. Die gute Nachricht: Sie wird zu einem reduzierten Satz besteuert, der sich von deinem üblichen Einkommen unterscheidet. Dieser Satz hängt von dem Kanton ab, in dem du zum Zeitpunkt der Abhebung deinen Wohnsitz hast.

Aber Vorsicht: Wenn du einen großen Betrag auf einmal abhebst, kann die Steuer, die du zahlen musst, aufgrund der Steuerprogression sehr hoch ausfallen. Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz.

Das richtige Timing, um böse Überraschungen zu vermeiden
Um die steuerlichen Auswirkungen zu begrenzen, gibt es einen einfachen Trick: Eröffne mehrere 3a-Konten. Dadurch kannst du die Abhebungen auf mehrere Jahre verteilen und die Besteuerung glätten. Wenn du zum Beispiel in einem Jahr CHF 50'000 von einem einzigen Konto abhebst, musst du mehr Steuern zahlen, als wenn du zwei Jahre lang jedes Jahr CHF 25'000 von zwei verschiedenen Konten abhebst.

Ein letzter Tipp Pilla
Der Bezug deiner dritten Säule ist ein Schlüsselschritt in deiner Finanzplanung. Am besten überlegst du dir das mehrere Jahre im Voraus.

Kurze Zusammenfassung:

  • Du kannst deine 3. Säule frühestens 5 Jahre vor dem Referenzalter für die AHV-Rente beziehen.
  • Vorzeitige Bezüge sind in bestimmten Fällen möglich (Immobilienkauf, Selbstständigkeit, Abreise ins Ausland...).
  • Denke daran, deine Bezüge aufzuteilen, um eine zu hohe Besteuerung zu vermeiden.

Vorsorgen heißt sparen. Und bei Pilla sind wir da, um dir zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

3. Säule

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