Ab 2026 rückwirkender Einkauf deiner Säule 3A-Lücken

15. Januar 2026 — Lesen 4 Min.

Die im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Gesetzesänderung (BVV 3) sieht vor, dass du ab dem nächsten Jahr deine Vorsorgelücken in deiner Säule 3A schließen kannst.
Eine Gelegenheit, die du nutzen solltest, um deine Vorsorge wie auch deine Steuern zu optimieren.

Neuheit

Was ändert sich konkret?

Es handelt sich um den Einkauf von Vorsorgelücken, das heisst um die Differenz zwischen dem Betrag, den du im Laufe eines Jahres hättest einzahlen können (*), und dem Betrag, den du tatsächlich eingezahlt hast.

Maximal zulässiger Betrag – einbezahlter Betrag = Vorsorgelücke, die durch einen Einkauf geschlossen werden kann

Bislang gingen Beträge, die du nicht in deine Säule 3a eingezahlt hast – und die damit verbundenen Steuervorteile – jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres verloren.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2026 die nicht einbezahlten Beträge der letzten zehn Jahre nachträglich eingekauft werden können. Diese Regelung gilt jedoch erst für Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025.

Beispiel
Hervé zahlt seit 2019 in eine Säule 3a ein. Die nicht einbezahlten Beträge aus den Jahren 2019 bis 2024 kann er nicht rückwirkend einkaufen.
Im Jahr 2026 kann er jedoch die Vorsorgelücke aus dem Jahr 2025 schliessen (zum Beispiel CHF 3’178, wenn er CHF 4’080 eingezahlt hat) (*) – oder dies zu einem späteren Zeitpunkt tun.
So könnte er beispielsweise im Jahr 2029 die Vorsorgelücken der Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 teilweise oder vollständig schliessen.
Bitte beachte, dass bei einem teilweisen Einkauf einer Vorsorgelücke, zum Beispiel CHF 2’000 von CHF 3’178 für das Jahr 2025, ein späterer Einkauf des verbleibenden Betrags von CHF 1’178 für dieses Jahr nicht mehr möglich ist.

Warum solltest du Vorsorgelücken schliessen?

Der rückwirkende Einkauf von Beiträgen bietet zwei wesentliche Vorteile: eine höhere Rente und einen Steuervorteil.
Erstens stärkst du mit zusätzlichen Einzahlungen in deine Säule 3a deine private Vorsorge und erhöhst dein Alterskapital.
Zweitens kannst du den rückwirkend einbezahlten Betrag von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.

Beispiel
Jeanne erhält im Jahr 2027 eine deutliche Lohnerhöhung. Dadurch kann sie die Vorsorgelücken ihrer Säule 3a aus den Jahren 2025 und 2026 schliessen, was mit ihrem früheren Einkommen nicht möglich war.
So verbessert sie ihr Alterskapital und profitiert gleichzeitig von einem erheblichen Steuerabzug.

Voraussetzungen für den Einkauf

Das Gesetz sieht einen strikten Rahmen vor, innerhalb dessen du Vorsorgelücken rückwirkend einkaufen kannst.

Berufliche TätigkeitDu erzielst ein AHV-pflichtiges Einkommen und hast zum Zeitpunkt des Einkaufs das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Priorität für die GegenwartDu hast den maximal zulässigen Betrag für das laufende Jahr bereits vollständig eingezahlt.
RückwirkungDu kannst Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025 einkaufen, sofern sie weniger als zehn Jahre zurückliegen.
Vollständige JahreDie Vorsorgelücke eines Jahres kann nur einmal eingekauft werden.
HöchstbetragDer gesamte eingekaufte Betrag darf die aktuell geltende gesetzliche Jahresobergrenze nicht überschreiten.

Beispiel
Im Jahr 2040, in dem der geltende Höchstbetrag CHF 7’500 beträgt (fiktiver Betrag), möchte der 50-jährige Alain seine Vorsorgelücken schliessen.
Er entscheidet sich, die Jahre 2031 (CHF 4’000), 2032 (CHF 1’000) und 2033 (CHF 2’000) auszugleichen
.
Damit erfüllt er alle Bedingungen:
✓ Er schliesst Vorsorgelücken, die weniger als zehn Jahre zurückliegen.
✓ Er kauft vollständige Jahreslücken ein.
✓ Der Gesamtbetrag liegt unter der geltenden Obergrenze von CHF 7’500 (fiktiv).
✓ Für das Jahr 2040 hat er bereits CHF 7’000 eingezahlt.
✓ Er erzielt ein AHV-pflichtiges Einkommen und hat das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht.

Wie funktioniert der Einkauf?

Zur Erinnerung: Du musst zuerst den Höchstbetrag für das laufende Kalenderjahr einzahlen, bevor du Vorsorgelücken aus Vorjahren schliessen kannst.
Um einen Einkauf zu beantragen, reicht ein schriftlicher Antrag direkt bei deiner aktuellen Vorsorgeeinrichtung. Anschliessend erhältst du die weiteren Anweisungen.

Fazit

Wie der Name schon sagt, wirken sich Vorsorgelücken sowohl auf deine Rente als auch auf deine Steuerbelastung negativ aus. Sie lassen sich jedoch nicht immer vermeiden.
Der rückwirkende Einkauf bietet dir deshalb eine grosse Chance, die du ab dem nächsten Jahr nutzen solltest.
Wenn du im Jahr 2025 den Höchstbetrag noch nicht eingezahlt hast, kannst du bereits jetzt eine Einzahlung für 2026 planen.

(*) Der Höchstbetrag ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im Jahr 2025 können Angestellte bis zu 7258 CHF und Selbstständige bis zu 20% ihres Jahreseinkommens bis zu 36'288 CHF einzahlen.

Neuheit