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Abstrakte Komposition aus geometrischen Formen in Pastellfarben

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  • Die Total Expense Ratio (TER), also die Summe der Kosten aller Investmentfonds, die eine Pilla Selection Index ESG-Strategie bilden, variiert je nach gewähltem Aktienanteil (ESG 20, 35, 55, 75 oder 95) zwischen 0,19% und 0,23%. Diese Informationen findest du direkt auf den Informationsblättern der jeweiligen Anlagestrategie. 

  • Du kannst eine Säule 3A abschliessen, wenn du die folgenden 3 Bedingungen erfüllst: 

    - Du bist volljährig (mindestens 18 Jahre alt).
    - Du gehst in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer*in oder Selbstständige*r nach.
    - Dein Einkommen unterliegt zwingend der AHV. 

    Auch als Grenzgänger*in kannst du in die Säule 3A einzahlen. Um vom Steuerabzug profitieren zu können, musst du allerdings den Status eines/einer Quasi-Ansässigen besitzen. Konkret musst du in einem Kanton wohnen, der Quellensteuer erhebt und nachweisen können, dass mindestens 90% deines weltweiten Bruttoeinkommens, einschliesslich des Einkommens deines Ehepartners, in der Schweiz besteuert werden.  Um die Auswirkungen dieser unumkehrbaren Entscheidung besser zu verstehen, empfiehlt es sich, eine Simulation mit einer Steuerfachperson durchzuführen. 

  • Nein, du bist nicht verpflichtet, Geld auf dein Säule-3A-Konto einzuzahlen. Du entscheidest, wann und wie viel du einzahlst, solange du die maximale Einzahlungsfrist (20. Dezember jeden Jahres) sowie den jährlichen Maximalbetrag einhältst. 

  • Bei der Registrierung/Anmeldung: Klicke auf der Registrierungs-/Anmeldeseite oben rechts auf die beiden fettgedruckten Grossbuchstaben, die der derzeit eingestellten Sprache entsprechen. Dadurch öffnet sich eine Sprachauswahlseite, auf der du deine bevorzugte Sprache einstellen kannst. 

    Nach der Registrierung: Klicke im Dashboard deiner Pilla-App auf «Plus», wähle dann «Einstellungen» und schliesslich «Sprache». 

  • 1. Klicke auf dem Startbildschirm (Dashboard) deiner App auf "...Mehr"
    2. Gehe in den Bereich "Dokumente"
    3. Wähle die Kategorie "Sonstiges"
    4. Lade das Formular "Antrag auf Einkauf in die Säule 3A" herunter
    5. Leite das Formular per E-Mail an unseren Partner Liberty weiter: info@liberty.ch

  • Von der Homepage der Pilla-App aus, klickst du auf «Anmelden» und dann auf «Passwort vergessen». 

    Bitte beachte, dass die Änderung deines Passworts aus Sicherheitsgründen durch das Senden einer SMS an deine registrierte Mobiltelefonnummer geschützt ist.

  • In deinem Dashboard klickst du auf die Leistung in deinem Portfolio, dann auf das «+»-Symbol und schliesslich auf das Symbol «In die Säule 3A einzahlen». Der Vorgang kann mehrere Tage dauern. 

  • Dein Risikoprofil wird anhand der Antworten auf die verschiedenen Fragen zu deinem Einkommen, deinen Ausgaben, deinem Vermögen, deinem Anlagehorizont usw. definiert. Je realistischer deine Antworten sind, desto genauer ist dein Risikoprofil.

  • Wenn du eine Anfrage an den Kundensupport stellst, wird diese innerhalb von 48 Stunden von einem Pilla-Berater in der Schweiz bearbeitet. In einigen Fällen kann es sein, dass wir die Anfrage an unseren Partner Liberty weiterleiten müssen.

  • Klicke im Dashboard deiner Pilla-App auf «Plus» und dann auf «Support». Anschliessend musst du das hierfür vorgesehene Kontaktformular ausfüllen.  

  • Wähle in der App ein Produkt aus deinem bestehenden Portfolio aus, klicke auf «+» und dann auf «Strategie anpassen». 

  • Sobald du die Pilla-App heruntergeladen und dich angemeldet hast, klickst du auf «Freizügigkeitslösung» und folgst dem Vorgehen für die Kontoeröffnung. 

  • Sobald du die Pilla-App heruntergeladen und dich angemeldet hast, klickst du auf «Säule 3A» und folgst dem Vorgehen für die Kontoeröffnung. 

  • Zu Beginn jedes Jahres musst du die jährliche Zahlungsaufstellung aus dem Bereich «Dokumente / Steuerbescheinigungen» herunterladen. Diese kannst du dann im Zusammenhang mit deiner Steuererklärung direkt an die kantonale Steuerbehörde senden und auf diese Weise vom Steuerabzug bei der Einkommenssteuer profitieren.

  • Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen grundsätzlich zwischen den Ex-Ehepartnern aufgeteilt. 

    Im Todesfall wird das Kapital an die benannten Begünstigten (gemäss der Begünstigtenklausel) oder anderenfalls an die gesetzlichen Erben in einer bestimmten Reihenfolge (Ehepartner, Kinder usw.) ausgezahlt.  

  • Nein, das ist nicht notwendig. Geh einfach direkt zur Pilla-App und starte den Abonnementvorgang, ohne ein Bankkonto bei der Crédit Agricole next bank zu eröffnen. 

  • Ja, du kannst dein Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise beziehen. Ein solcher Bezug unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen: 

    - Es muss sich um eine Entnahme zum Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung handeln

    und

    - Bis zum 50. Altersjahr: Möglichkeit zum Bezug des gesamten Freizügigkeitsguthabens 

    - Ab dem 50. Altersjahr: Du kannst maximal den Betrag beziehen, der im Alter von 50 Jahren verfügbar ist, oder die Hälfte des aktuellen Freizügigkeitsguthabens, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

    Die Auszahlung kann direkt über deine Pilla-App erfolgen. Du musst nichts weiter tun als im Dashboard auf «+» zu klicken, «Geld abheben» auszuwählen, den Grund auszuwählen und diese Angaben dann an unseren Partner Liberty zu senden. 

  • Nein. Wenn du einen Dienst der Pilla-App abonnierst, bleibst du Kunde von Pilla und hast keinerlei Beziehung zur Crédit Agricole next bank. Wenn du eine Leistung oder einen Service der Crédit Agricole next bank beanspruchen möchtest, genügt eine Anfrage über das Kontaktformular in der App oder auf der Website oder direkt in einer unserer Filialen in der Schweiz.

     

  • Mit Pilla kannst du dein Säule-A- oder Freizügigkeitskapital auf einem Sparkonto oder über eine Pilla Selection Index ESG-Strategie in Investmentfonds anlegen. Das Sparkonto ist die sinnvollste Variante: Du profitierst von einer festen Verzinsung, aber moderater Rendite. Wenn du dich für eine ESG-Anlagestrategie auf Basis von Investmentfonds entscheidest, diversifizierst du dein Portfolio und profitierst von zusätzlichen langfristigen Renditechancen, allerdings mit einem höheren Risiko. Es spricht jedoch nichts dagegen, einen Teil deines Vermögens auf einem Sparkonto anzulegen und den anderen in Investmentfonds. Die Entscheidung liegt bei dir! 

  • Ja. Du findest deine Bescheinigung im Bereich «Dokumente» der App.  Klicke einfach auf „Steuerbescheinigungen”.

  • Ja, du kannst Beträge in Form von Einkäufen in deine Freizügigkeitslösung einzahlen, aber nur in bestimmten Fällen, etwa als Nachzahlung von Beitragslücken oder für vorgezogene Auszahlungen zum Erwerb von Wohneigentum. Solche Einzahlungen können dein Altersvorsorgevermögen erhöhen und deine Steuerzahlungen reduzieren, unterliegen jedoch Regeln und Einschränkungen.

  • Jeder, der ein Einkommen hat, das der AHV unterliegt, kann eine 3. Säule abschliessen. Warum? Zum Beispiel, um die Vorsorge aufzubessern und im Alter ein angenehmeres Einkommen zu haben oder um ein Lebensprojekt wie den Kauf einer Immobilie zu finanzieren.

  • Die Säule 3A, auch gebundene Vorsorge genannt, bietet jedes Jahr interessante Steuervorteile. Allerdings kannst du das angesparte Geld nur unter bestimmten Bedingungen abheben, zum Beispiel wenn du in Rente gehst, eine Wohnung kaufst oder dich selbstständig machst. Die Säule 3B, auch freie Vorsorge genannt, ist flexibler. Dein Geld kannst du jederzeit abholen, was super ist, um deine Sparziele zu erreichen. Allerdings gibt es hier nicht die gleichen Steuervorteile wie bei der Säule 3A.

  • Es ist nie zu früh oder zu spät, eine 3. Säule zu eröffnen. Du kannst sie ab 18 Jahren abschliessen, spätestens aber 5 Jahre vor deiner Pensionierung. Achtung: Je nachdem, ob es sich um eine Säule 3A oder eine Säule 3B handelt, gelten leicht unterschiedliche Bedingungen.

  • Du wirst dein Geld innerhalb von 48 bis 72 Stunden in der App wiederfinden. Nach dieser Zeit, wenn die Zahlung immer noch nicht sichtbar ist, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular an die Bank wenden.

  • Du kannst uns über unser Kontaktformular kontaktieren und wir werden diese Daten für dich ändern.

  • Dein Portfolio wird innerhalb von 24 Stunden automatisch zugänglich sein. Wenn sich der Status danach nicht geändert hat, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular an die Bank wenden.

  • Wenn du deine Pilla-Anmeldung nicht abschließt, werden deine Daten nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
    Wenn du deine Daten vor dieser Frist löschen möchtest, kannst du dies über unser Kontaktformular beantragen.

  • Ja. Allerdings müssen dazu deine Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung zwingend als AHV-pflichtiges Einkommen angerechnet werden. 

  • Bei einem Stellenwechsel bist du gesetzlich dazu verpflichtet, dein Sparguthaben aus der 2. Säule in die neue Pensionskasse zu übertragen. Da die Leistungen von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich sind, zahlt man immer entweder mehr oder weniger Kapital ein, als zur Deckung der gesetzlichen Leistungen der neuen Pensionskasse erforderlich ist.

    Wenn die Leistungen der neuen Pensionskasse schlechter sind als die der alten, musst du vor der Überweisung die möglichen Optionen mit der neuen Pensionskasse prüfen: Überweisung des gesamten angesparten Guthabens der 2. Säule, Möglichkeit der Einzahlung des Überschusses auf ein Freizügigkeitskonto usw.  

  • Klicke im Dashboard deiner Pilla-App auf die Freizügigkeitsleistung deines Portfolios, dann auf das Symbol «+» und das Symbol «Geld einzahlen» und wähle schliesslich «Überweisen an eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung». 

  • Nein. Das Kapital aus der Säule 3A und der Freizügigkeitslösung erscheint nicht in deinem Vermögen. Du musst diese daher weder angeben noch in deiner Steuererklärung aufführen. Das Gleiche gilt für Kapitalgewinne, die von der Einkommenssteuer befreit sind. Allerdings wird auf dem Kapitalbezugsbetrag eine Vorzugssteuer erhoben, deren Prozentsatz vom Wohnsitzkanton abhängt. 

  • Das Stiftungsreglement kannst du auf der Website unseres Partners Liberty einsehen.

  • Klicke im Dashboard deiner Pilla-App auf «Plus», wähle dann «Dokumente» und schliesslich die betreffende Leistung.

  • Du findest sie auf der Website von Pilla im Abschnitt «Datenschutz» unten auf der Seite.

  • Die rechtlichen Hinweise sind auf der Pilla-Website im Abschnitt «Rechtliche Hinweise» unten auf der Seite verfügbar.

  • Der rückwirkende Einkauf von Beiträgen hat zwei Hauptvorteile: eine bessere Rente und einen Steuervorteil. Erstens wird der Betrag in deiner Säule 3A deine private Vorsorge stärken und dein Rentenkapital erhöhen. Zweitens kann der eingezahlte Betrag rückwirkend von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

  • Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, damit unser Partner Liberty dich formal identifizieren und deine Registrierung sicher abschliessen kann.

  • Mehr Flexibilität bei Auszahlung

    Der Bezug deines Sparguthabens aus der 3. Säule ist nur durch einmalige Auszahlung möglich. Deshalb ist es interessant, mehrere zu haben. Denn so kannst du die Auszahlungen staffeln. 


    Steuerliche Vorteile
    Tatsächlich unterliegt der Bezug von Geldern aus der Säule 3a der Kapitalertragssteuer. Wenn dir im selben Jahr ein grosser Teil deines Guthabens ausgezahlt wird, ist der Steuersatz hoch und du zahlst viel Steuern. Deshalb ist es sinnvoll, das Sparguthaben auf mehrere 3a-Konten zu verteilen und die Bezüge zu staffeln. Auf diese Weise sparst du Steuern. 


    Diversifizierung deines Kapitals 
    Durch mehrere Säule-3A-Konten kannst du unterschiedliche Anlagestrategien umsetzen. Du kannst beispielsweise eine Säule 3A mit 100% Bargeld ohne Risiko eröffnen und eine zweite in eine Pilla Selection Index ESG-Strategie investieren, um die Renditechancen der Märkte zu nutzen. 

  • Möglicherweise ist dein Handymodell veraltet oder du hast das neueste Update noch nicht installiert. Bitte hole dies nach und nimm ein System-Update vor. Sollte das Problem weiterhin bestehen, kannst du uns über das bereitgestellte Kontaktformular eine Anfrage senden, damit wir dir weiterhelfen können. 

  • Obwohl das Schweizer Vorsorgesystem zu den effizientesten der Welt zählt, steht es vor zahlreichen strukturellen Herausforderungen, die hauptsächlich die 1. und die 2. Säule schwächen. Insbesondere die unvermeidliche Alterung der Schweizer Bevölkerung und der Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen werden sich in einigen Jahren stark auf die Renten der Pensionierten auswirken. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig die richtigen Fragen zu stellen und die finanzielle Zukunft abzusichern. Es ist nie zu früh, aber oft zu spät! 

  • Mit Pilla ist die Eröffnung eines Säule-3A-Kontos einfach, intuitiv und sicher. Unsere App wird von Crédit Agricole next bank unterstützt, einer von der FINMA zugelassenen Bank nach Schweizer Recht. Ausserdem bekommst du einen der attraktivsten Zinssätze auf dem Markt. Und Pilla ist die perfekte Lösung, um dein Vorsorgekapital mit schlüsselfertigen ESG-Anlagestrategien, die genau auf dein Risikoprofil zugeschnitten sind, aufzubauen.

  • Mit Pilla bekommst du eine einfache, intuitive und sichere App, um dein Freizügigkeitsguthaben zu verwalten, und einen der besten Zinssätze auf dem Markt. Und wenn du dein Vorsorgekapital aufbessern möchtest, haben wir für dich schlüsselfertige ESG-Anlagestrategien vorbereitet, die auf dein Risikoprofil zugeschnitten sind.

  • Ja, das ist durchaus möglich!

    Man spricht vom Einkauf von "Vorsorgelücken", also der Differenz zwischen dem, was du in einem Jahr hättest einzahlen können, und dem, was du tatsächlich einbezahlt hast.

    Maximal zulässiger Betrag – einbezahlter Betrag = Vorsorgelücke, die durch einen Einkauf geschlossen werden kann

    Bislang gingen Beträge, die du nicht in deine Säule 3a eingezahlt hast – und die damit verbundenen Steuervorteile – jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres verloren.
    Das neue Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2026 die nicht einbezahlten Beträge der letzten zehn Jahre nachträglich eingekauft werden können. Diese Regelung gilt jedoch erst für Vorsorgelücken ab dem Jahr 2025.

  • Nein, freiwillige Einzahlungen auf dein Freizügigkeitskonto sind nicht möglich. Zulässig ist nur die Überweisung von Guthaben aus einer Pensionskasse oder einem anderen Freizügigkeitskonto oder einer -police. 

  • Ja. Stelle einfach sicher, dass du die Gesichtserkennungs- oder Fingerabdruckfunktion in deinen Handy-Einstellungen aktiviert hast.

  • Nein. Die Verbindung und das Abonnement der Pilla-Produkte erfolgen ausschliesslich über die mobile Pilla-Anwendung.

  • Beim Säule-3A-Produkt kannst du 5 Säule-3A-Portfolios eröffnen und beim Produkt Freizügigkeitslösung kannst du nur ein einziges Portfolio eröffnen. 

  • Ja, das geht. Du musst in diesem Fall zwei Säule-3A-Portfolios eröffnen und dann jedem die gewünschte Anlagestrategie zuweisen. 

  • Nein, das ist nicht möglich. Du kannst nur das von der Pilla-App empfohlene Risikoprofil oder ein Risikoprofil wählen, das unter dem von der Pilla-App empfohlenen Profil liegt. Dies gilt sowohl für die Säule 3A als auch für die Freizügigkeit. 

  • Sobald du den Prozess der Anmeldung und Eröffnung deiner Freizügigkeit abgeschlossen hast, von deinem Dashboard aus,

    1. klicke auf die Freizügigkeitsleistung in deinem Portfolio,
    2. dann auf das Symbol "+",
    3. und dann auf das Symbol "Guthaben übertragen".

    Nun musst du nur noch dem angegebenen Verfahren folgen.

    Du hast auch die Möglichkeit, die Übertragung an unseren Partner Liberty zu delegieren. Wähle dazu bei der Eröffnung deines Pilla-Kontos die entsprechende Option aus. Du musst dann nur noch deine aktuelle Stiftung und deine Vertragsnummer angeben.

  • Sobald du den Prozess der Zeichnung und Eröffnung deiner Säule 3A abgeschlossen hast, von deinem Dashboard aus,

    1. klicke auf die Säule-3A-Leistung in deinem Portfolio,
    2. dann auf das Symbol "+",
    3. dann auf das Symbol "Beitrag für Säule 3A leisten".
    4. und schließlich auf das Symbol "Von einer bestehenden Säule 3A aus".

    Du hast auch die Möglichkeit, die Übertragung an unseren Partner Liberty zu delegieren. Dazu wählst du die Option bei der Eröffnung deines Pilla-Kontos. Du musst dann nur noch deine aktuelle Stiftung und deine Vertragsnummer angeben.

  • Die 1. Säule ist die öffentliche Altersvorsorge bzw. AHV (Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenversicherung). Dieses sogenannte Umlageverfahren (Arbeitskräfte zahlen für Rentner ein) zielt darauf ab, das Existenzminimum zu sichern. Sie ist obligatorisch. 

  • Das ist ein Konto, auf dem du nach Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis das in deiner Pensionskasse angesparte Kapital (bzw. Guthaben der 2. Säule) «parkieren» kannst. 

  • Das Säule-3A-Konto ist eine Form der individuellen Vorsorge in der Schweiz, mit der du sowohl deine 1. Säule (AHV) als auch deine 2. Säule (BVG) ergänzen kannst. Es handelt sich dabei um ein herkömmliches Bankkonto oder eine Versicherung. Sein Hauptziel besteht darin, dir den Aufbau eines individuellen Vorsorgekapitals zu ermöglichen, um so für den Ruhestand oder andere Lebensprojekte vorzusorgen, von Steuerersparnissen zu profitieren und dich gegen das Risiko von Tod oder Invalidität abzusichern. 

  • Pilla ist eine 100% digitale, 100% Schweizer Vorsorge-App zur Vereinfachung des Zugangs zu Säule-3A- und Freizügigkeitslösungen. Sie ermöglicht dir, jederzeit und von überall selbstständig dein Vorsorgekapital aufzubauen und zu verwalten.

  • Die 2. Säule ist die betriebliche Altersvorsorge (BVG) bzw. das Kapitalisierungssystem, das darauf abzielt, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Sie ist obligatorisch. 

  • Mit dieser letzten Säule, auch individuelle Altersvorsorge genannt, kannst du ein Altersvorsorgekapital aufbauen, um deine finanzielle Zukunft (Ruhestand, Immobilienerwerbspläne, Auslandsaufenthalt usw.) abzusichern, Steuern zu sparen und dich gegen das Risiko von Tod oder Invalidität abzusichern. Sie kann in Form einer Säule 3A oder einer Säule 3B erfolgen. Sie ist vollkommen freiwillig. 

  • In der Schweiz besteht das Vorsorgesystem aus drei Säulen: der öffentlichen Altersvorsorge, der beruflichen Vorsorge und der individuellen Vorsorge. Ziel des Systems ist, die finanzielle Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland im Falle der Pensionierung, Invalidität oder des Todes zu gewährleisten. Seine Einführung geht auf die Gründung der AHV/IV/EO im Jahr 1948 zurück und es gilt als eines der zuverlässigsten Systeme der Welt. 

  • Die pauschale Verwaltungsgebühr von 0,50% wird am Ende jedes Jahres direkt vom Gesamtanlagebetrag jedes Produkts abgezogen. 

  • Die jährliche Pauschalgebühr von 0.50% deckt sämtliche Kosten, Honorare, Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit der Ausübung sämtlicher Funktionen und Aufgaben der Teilnehmer in Bezug auf das Konto/Depot des Vorsorgenehmers. Davon ausgenommen sind Wechselkursgebühren, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Stempelsteuer, etc.), sowie die TER (zwischen 0.19% und 0.23%).

  • Wenn du an eine neue Adresse umgezogen bist und uns dies mitteilen möchtest, klickst du im Dashboard deiner Pilla-App auf «Plus», wählst dann «Support» und trägst in Kontaktformular deine neue Adresse ein. 

  • Kein Problem, wir übernehmen das für dich! 

    Im Dashboard deiner Pilla-App klickst du auf «Plus», wählst dann «Support» und füllst abschliessend das Kontaktformular aus, um uns über die Namensänderung zu informieren. 

  • Du hast eine neue Telefonnummer? Es ist ganz wichtig, dass du deine neue Nummer registrierst. Im Dashboard deiner Pilla-App klickst du auf «Plus», dann auf das Symbol rechts neben deinem Namen/Vornamen (oben auf der Seite), wählst dann das Stiftsymbol neben «Personalien» und gibst deine neue Handynummer ein. 

  • Si tu as changé de téléphone, tu dois simplement réinstaller l’app Pilla sur ton nouveau téléphone et te reconnecter avec des identifiants usuels. 

  • Nur keine Panik! Nachdem du die Schritte zur Meldung des Verlusts/Diebstahls deines Handys abgeschlossen hast, installierst du einfach die Pilla-App auf deinem neuen Handy und meldest dich mit deinen Anmeldeinformationen an. 

  • Wenn du mehr als die jährliche Beitragsgrenze in deine Säule 3A eingezahlt hast, musst du dir keine Sorgen machen. Unser Partner Liberty erstattet dir den Überschuss zurück.  

  • Wenn du ins Ausland ziehst, kannst du entweder dein Guthaben aus der 3. Säule beziehen oder es auf deinem/deinen Säule-3A-Konto/Konten belassen, entweder bei Pilla oder einem anderen Anbieter. Du musst dein Kapital dennoch spätestens dann beziehen, wenn du das ordentliche AHV-Rentenalter erreichst.


    Bei der 2. Säule ist es etwas anders. 
    Grundsätzlich kannst du dein Freizügigkeitskonto behalten, allerdings gelten für den Bezug je nach Zielland (EU/EFTA oder Nicht-EU/EFTA-Staaten) besondere Regelungen. Bei einem Umzug in ein Land ausserhalb des EU/EFTA-Raums kannst du dein gesamtes Freizügigkeitsguthaben beziehen. Ziehst du hingegen in einen EU/EFTA-Staat, kannst du aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU nur den überobligatorischen Teil deines Freizügigkeitsguthabens beziehen. Der obligatorische Teil muss bis zum Erreichen des Pensionsalters oder im Falle eines versicherten Risikos (Tod oder Invalidität) auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice in der Schweiz verbleiben. 

  • Bei Pilla kannst du bereits ab CHF 1.– eine Säule 3A eröffnen oder übertragen. Unsere Lösung ist daher für möglichst viele Menschen zugänglich!

  • Der geltende Zinssatz auf dem Sparteil beträgt 0.25% für die Freizügigkeitskonto.

  • Den aktuellen Zinssatz ist 0.55% füur die Säule 3A. 

  • Max. Einkaufsbeträge im Jahr 2026: 

    - Arbeitnehmende oder Mitglieder einer Pensionskasse: CHF 7'258.–
    - Selbstständig oder angestellt 
    - Einer Pensionskasse angeschlossen: 20% max. des Nettoeinkommens, jedoch maximal CHF 36'288.–  

  • Die Voraussetzungen für den Bezug einer Säule 3A sind: 

    - Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter (AHV-Alter) und spätestens fünf Jahre darüber hinaus, sofern du noch erwerbstätig bist.

    Ein Vorbezug deines Kapitals aus der 3. Säule ist jedoch in folgenden Fällen möglich: 

    - Du machst dich selbstständig mit dem Status als Einzelunternehmer
    - Du verlässt die Schweiz endgültig
    - Du erwirbst ein Wohneigentum für den Eigenbedarf (Erstwohnsitz) oder amortisierst (tilgst) eine bestehende Hypothek

    - Du beziehst eine IV-Rente
    - Du zahlst einen Beitrag als Einkauf in deine Pensionskasse ein, um einen Rückstand deiner Beitragsjahre in der 2. Säule nachzuholen

    Die Auszahlung kann direkt über deine Pilla-App erfolgen. Du musst nichts weiter tun als im Dashboard auf «+» zu klicken, «Geld abheben» auszuwählen, den Grund auszuwählen und diese Angaben dann an unseren Partner Liberty zu senden. 

  • Wie bei der 3. Säule kann auch das Freizügigkeitsguthaben erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezogen und aufgelöst werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine vorzeitige Kapitalentnahme erlauben: 

    - Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung (Hauptwohnsitz)
    - Finanzierung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit 
    - Endgültige Ausreise aus der Schweiz

  • - Erwerbstätigkeit: Du erzielst ein AHV-pflichtiges Einkommen und hast zum Zeitpunkt des Einkaufs das 70. Altersjahr noch nicht erreicht
    - Gegenwartsbezug: Du hast den maximal zulässigen Betrag für das laufende Jahr bereits einbezahlt
    - Rückwirkend: Vorsorgelücken ab 2025, die weniger als 10 Jahre zurückliegen
    - Volle Jahre: Vorsorgelücken eines Jahres können nur einmal eingekauft werden
    - Höchstbetrag: Der gesamte eingekaufte Betrag darf die geltende gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten.

  • -      Aufbau von Vorsorgekapital für den Ruhestand oder zukünftige Projekte

    - Steuervorteile durch Abzug der jährlichen Einzahlungen von deiner Einkommenssteuer

    - Flexibilität: Zahle nach Belieben ein, wann du willst! 

    - Zinssatz von 0,55% auf den Sparanteil, einer der besten auf dem Markt

    • 100% digital: Vom Abonnement bis zur Verwaltung geht alles online, papierlos und ohne Terminvereinbarung.
    • Kontoeröffnung in weniger als 10 Minuten
    • Intuitive Benutzeroberfläche: unkomplizierte Navigation
    • Zugänglichkeit: 24/7 Echtzeit-Zugriff auf die Entwicklung deines Kapitals
    • Flexibilität: Möglichkeit, zwischen Sparkonto, Investmentfonds oder einer Kombination aus beidem zu wählen und die Aufteilung jederzeit anzupassen.
    • Für alle zugänglich: Starte deine Vorsorge schon ab Fr. 1.–
    • Attraktive Konditionen:
      - Top-Zinssätze im Marktvergleich für deinen Bargeldanteil: 0,55% für die Säule 3A und 0,25% für das Freizügigkeitskonto

      - Zugang zu schlüsselfertigen ESG-Anlagestrategien, abgestimmt auf dein Risikoprofil
    • Wettbewerbsfähige Verwaltungsgebühren: nur 0,50% des in Wertpapieren angelegten Kapitals 
  • Mit dem Freizügigkeitskonto sind deine Pensionskassenguthaben sicher. Du kannst sie später ganz frei von einem Finanzinstitut zum anderen übertragen. Die Freizügigkeit ist auch steuerlich vorteilhaft: Dein Kapital wird nicht zu deinem Vermögen gerechnet und ist daher nicht steuerpflichtig.

  • Der grösste Vorteil der Säule 3A sind die Steuerersparnisse.

    Die jährlichen Einzahlungen kannst du nämlich von der Einkommenssteuer abziehen. Pro 1000 Franken, die du in deine Säule 3A einzahlst, sparst du je nach deinem steuerbaren Einkommen und deinem Wohnort zwischen 200 und 400 Franken. Das Alterskapital, das du über deine Säule 3A aufbaust, wird nicht zu deinem Vermögen gerechnet und ist daher nicht steuerpflichtig. Wenn du dir ein Eigenheim kaufen möchtest, kannst du den Kauf indirekt über deine 3. Säule amortisieren.

  • Um bei Pilla ein Konto zu eröffnen, brauchst du Folgendes:

    • Ein Handy mit integrierter Kamera, das mindestens Folgendes unterstützt: 

    - Android 7 

    - iOS 15

    • Zugriff auf deine persönliche E-Mail von deinem Handy aus

    • Telefonnummer mit der Vorwahl +41, +33, +39 oder +49 

    • Gültiger Identitätsausweis

    • Deine AHV-Nummer

    • Die Mitgliedsnummer deiner bisherigen Vorsorgestiftung, im Falle einer Überweisung

  • In der Schweiz kann jede Person, die ihre Anstellung aufgibt und nicht sofort einer neuen Pensionskasse beitritt oder deren Einkommen unter der BVG-Eintrittsgrenze liegt, ein Freizügigkeitskonto (Konto der beruflichen Vorsorge) eröffnen. Hierzu zählen auch Personen, die eine berufliche Auszeit nehmen, ins Ausland ziehen oder sich selbstständig machen.

  • Pilla ist eine Anwendung, die von der Crédit Agricole next bank in Zusammenarbeit mit der Liberty Vorsorgestiftung entwickelt wurde. 

    Liberty ist ein unabhängiger Anbieter mit Hauptsitz in Schwyz und einer der führenden Anbieter im Schweizer Markt mit einer breiten Palette an Vorsorgelösungen. Dank unserer Partnerschaft haben unsere Kundinnen und Kunden Zugriff auf die verschiedenen Stiftungen des Partners (3. Säule, Freizügigkeitslösung usw.). Ihre Depotbank ist die Valiant Bank.

  • Die Strategien Pilla Selection Index ESG 20, 35, 55, 75 und 95 wurden zusammen mit der Liberty Fondation de Prévoyance entwickelt und berücksichtigen ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance).

    Das heisst, dass sie Investitionen in umstrittene Bereiche wie Waffen, Tabak, fossile Energien, Glücksspiel oder Inhalte für Erwachsene ausschliessen oder einschränken. Ausserdem ermutigen unsere Fonds Unternehmen aktiv dazu, nachhaltige und verantwortungsbewusste Praktiken einzuführen.

  • Pilla richtet sich an Schweizer Einwohner mit einer Schweizer Telefonnummer (+41) sowie an Grenzgänger, deren Nummer mit +33, +39 oder +49 beginnt. Bei einem Umzug kannst du dich an die Crédit Agricole next bank wenden, um gemeinsam die für deine Situation am besten geeignete Vorsorgelösung zu finden.

Eine Person hält ein Smartphone, das den Startbildschirm der Pilla-App.

Deine Vorsorge immer griffbereit

Verwalte und optimiere deine Vorsorge jederzeit.