Was passiert mit deiner zweiten Säule, wenn du deinen Job kündigst?

24 septembre 2025 — 3 Min. Lesezeit

Hast du deinen Job gekündigt? Dein Arbeitgeber zahlt keine Beiträge mehr für dich, also ist deine 2. Säule "befreit". Und jetzt musst du handeln!

Rückansicht einer Frau im Anzug, die an einem Gemeinschaftstisch sitzt, umgeben von Kollegen in einem modernen Büro.

Der richtige Reflex? Eröffne ein Freizügigkeitskonto. 

Es ist kostenlos, läuft auf deinen Namen und schützt dein BVG-Guthaben, das ja irgendwo verwahrt sein muss. Wenn du nichts unternimmst, wird dein Kapital nach einer Frist von zwei Jahren automatisch auf eine Standard-Stiftung überwiesen. Nicht immer vorteilhaft. Besser ist es, selbst zu entscheiden, wohin es gehen soll und wer der Anbieter ist.

Wenn du dich nach früher angesparten Freizügigkeitsguthaben erkundigen möchtest und nicht mehr in der Lage bist, deinen oder deine ehemaligen Arbeitgeber und deren Pensionskassen zu kontaktieren, musst du dich an die Zentralstelle 2. Säule wenden, die für dich Nachforschungen anstellt. Die Zentralstelle 2. Säule ist für Anfragen zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zuständig und erteilt den versicherten Personen kostenlos Auskünfte.

Hier findest du gleich den Link, was dir den Schritt vereinfacht: https://sfbvg.ch/aufgaben/suche-vorgehen.

Ich möchte dich daran erinnern, dass das Freizügigkeitskonto in verschiedenen Situationen relevant wird: bei einer Laufbahnunterbrechung, einer Abreise ins Ausland (Arbeit im Ausland oder einfach nur der Wunsch, die Schweiz zu verlassen), einem Einkommen unterhalb der BVG-Eintrittsschwelle (z. B. eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit), einem Projekt zur Selbstständigkeit (Selbständigkeit) oder der Aufteilung der Guthaben im Falle einer Scheidung, aua!

Tipp: Kümmere dich frühzeitig darum, damit du die Kontrolle behältst und dein Guthaben investieren kannst, wenn du willst. 

Deine Guthaben wird bei einem Anbieter verwahrt, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass es inaktiv sein muss. Ein kleiner Hinweis: Das Geld aus der Freizügigkeit kann in eine Säule 3a überwiesen werden, aber das muss vor dem Alter von 65 (für Männer) oder 64 (für Frauen) geschehen, denn das Ziel ist es, für den Ruhestand zu sparen.

Wenn du dir einen Überblick über deine Situation verschafft hast, welche Haltung solltest du dann einnehmen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du mit diesem Guthaben umgehen kannst, das - bitte nicht vergessen - den grössten Teil deines Vermögens und damit deiner Rente ausmacht: Du kannst es bei der Zentrale belassen oder es auf ein Freizügigkeitskonto legen.

Du kannst frei entscheiden, wohin dein Geld fliesst. Sinnvollerweise pflegst du es gut. Bedenke, dass es Lösungen gibt, um dein Einkommen im Ruhestand zu erhöhen, Steuervorteile zu nutzen und dass Investitionen in den Ruhestand dank der dritten Säule möglich sind.

Wenn du nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterliegst und eine selbstständige Tätigkeit in der Schweiz aufnimmst, kannst du deine Freizügigkeitsleistung beziehen, sofern du deiner Pensionskasse oder, falls du keine Pensionskasse mehr hast, deiner Freizügigkeitseinrichtung deine selbstständige Tätigkeit nachweisen kannst. 

Ein Teil des zur Verfügung stehenden Kapitals kann auch in eine Säule 3a investiert werden, da dies steuerlich attraktiv ist. Selbstständige können 20% ihres Nettoeinkommens, aber maximal CHF 36'288/Jahr einzahlen. Dieser steuerlich absetzbare Betrag kann zu erheblichen Einsparungen führen.

Du kannst das Freizügigkeitsguthaben aus deiner beruflichen Vorsorge auch in Bankkonten, Investmentfonds oder Aktien oder in Freizügigkeitsversicherungen anlegen. 

Achte aber auf dein Risikoprofil, deine Ziele und informiere dich gut über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.

Rückansicht einer Frau im Anzug, die an einem Gemeinschaftstisch sitzt, umgeben von Kollegen in einem modernen Büro.
Eine Person hält ein Smartphone, das den Startbildschirm der Pilla-App.

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