3. Säule und selbstständige Tätigkeit: Der umfassende Leitfaden

19. August 2026 — Lesezeit: 7 Min.

Du wagst den Sprung in die Selbstständigkeit oder bist bereits seit einiger Zeit in der Schweiz selbstständig tätig? Herzlichen Glückwunsch! Aber Achtung: Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um deine Altersvorsorge kümmerst.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind Selbstständige nicht verpflichtet, einer Pensionskasse anzugehören. Ohne diese automatische Absicherung wird das Verhältnis zwischen der 3. Säule und der Selbstständigkeit zu einer zentralen und vorrangigen Frage für den Aufbau deiner zukünftigen finanziellen Sicherheit.

Wie funktioniert also die 3. Säule, wenn man selbstständig ist? Welche Beitragsgrenzen gelten? Wie kannst du deine Einzahlungen von der Steuer absetzen? Wir erklären dir alles im Detail, damit du die besten Entscheidungen für deine Zukunft treffen kannst.

3. Säule

Warum ist es unerlässlich, die 3. Säule mit der selbstständigen Tätigkeit zu verknüpfen?

In der Schweiz basiert das Vorsorgesystem auf drei Säulen, die sich gegenseitig ergänzen sollen:

Die 1. Säule (AHV/IV): Sie ist für alle obligatorisch und deckt den Existenzminimum ab.

Die 2. Säule (BVG): Sie ist für Arbeitnehmer obligatorisch und zielt darauf ab, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Die 3. Säule (private Vorsorge): Sie ist freiwillig und ermöglicht es, Lücken der1. und2. Säule zu schliessen sowie die Steuerlage zu optimieren.

Wenn du selbstständig tätig bist, bist du zwingend bei der AHV (1. Säule) versichert, der Beitritt zur 2. Säule (BVG) ist jedoch freiwillig.

In der Praxis entscheiden sich viele Selbstständige aufgrund der Kosten und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands gegen einen Beitritt zu einer BVG-Pensionskasse. Das größte Risiko: Im Rentenalter zahlt dir die AHV allein in der Regel nur 20 % bis 30 % deines letzten Einkommens aus.

Der Abschluss einer 3. Säule im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit wird somit zum wichtigsten Hebel, umdein eigenes Alterskapital aufzubauen, damit du zu gegebener Zeit deinen Lebensstandard halten kannst, und um bereits heute deine jährliche Steuerbelastung deutlich zu senken.

Wie hoch sind die Beitragsgrenzen für die 3. Säule bei Selbstständigen?

Das Schweizer Gesetz sieht vorteilhafte Regelungen vor, um das Fehlen der2. Säule bei Selbstständigen auszugleichen. Die zulässigen Höchstbeträge für die gebundene 3. Säule (3A) hängen direkt davon ab, ob du dich für den Beitritt zu einer Pensionskasse entscheidest oder nicht.

Fall Nr. 1: Du hast keine 2. Säule

Wenn du keiner betrieblichen Pensionskasse angeschlossen bist, hast du das Recht, bis zu 20 % deines Nettoeinkommens als Selbstständiger (nach Abzug der AHV-/IV-/EO-Beiträge) in deine Säule 3A einzuzahlen, bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze (für das Jahr 2026 auf 36'288 CHF festgelegt).

Praxisbeispiel: Wenn dein jährliches Nettoeinkommen 60'000 CHF beträgt, kannst du 20 %, also 12'000 CHF, in deine Säule 3A einzahlen. Und der Vorteil dabei ist, dass dieser Betrag vollständig von der Steuer abzugsfähig ist!

Fall Nr. 2: Du bist freiwillig bei einer 2. Säule versichert

Wenn du dich dafür entschieden hast, freiwillig einer Pensionskasse beizutreten (zum Beispiel über deinen Berufsverband), gilt für dich dieselbe Obergrenze wie für Arbeitnehmer. Für das Jahr 2026 ist diese auf 7’258 CHF festgelegt.

Der Pilla-Tipp: Um deine Auszahlungen zu optimieren und die zukünftige Steuerbelastung bei der Auszahlung deiner Gelder zu reduzieren, empfiehlt es sich immer,mehrere Säule-3A-Konten zu eröffnen und deine Einzahlungen aufzuteilen, anstatt alles auf einem einzigen Konto zu bündeln.

Wie funktioniert der Steuervorteil, wenn man selbstständig ist?

Die Säule 3A ist ein Sparinstrument, das in der Schweiz von sehr vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen profitiert: Jeder Franken, den du in deine Säule 3A einzahlst, mindert direkt dein steuerpflichtiges Einkommen – innerhalb der zulässigen Grenzen.

Eine unmittelbare Auswirkung auf deine Steuern

Wenn du deine Steuererklärung ausfüllst, gibst du die Gesamtsumme der Beiträge an, die du im Laufe des Kalenderjahres in deine Säule 3A eingezahlt hast. Der Betrag wird dann vollständig von deinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen (im Rahmen deiner Obergrenze von 20 % oder der gesetzlichen Obergrenze).
Ergebnis: Deine gesamte Steuerbelastung (Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern) sinkt deutlich.

Beispiele

Beispiel 1: Nehmen wir eine alleinstehende, kinderlose Person an, die im Kanton Genf als Selbstständige tätig ist, ein steuerbares Jahreseinkommen von CHF 130'000 hat und bei einer Pensionskasse versichert ist. Durch die Einzahlung des maximal zulässigen Betrags von 7'258 CHF in ihre Säule 3A kann sie je nach Steuersatz und familiärer Situation eine direkte Steuerersparnis von etwa 2'503 CHF erzielen.

Beispiel 2: Nehmen wir erneut den Fall dieser alleinstehenden, kinderlosen Person, die als Selbstständige im Kanton Genf tätig ist, ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von CHF 130'000 hat, diesmal jedoch nicht bei einer Pensionskasse versichert ist. Durch die Einzahlung des maximal zulässigen Betrags in ihre Säule 3A (20 % des bei der AHV gemeldeten Einkommens, d. h. 26'000 CHF) kann sie je nach Steuersatz und familiärer Situation eine direkte Steuerersparnis von etwa 8'733 CHF erzielen.

Zudem ist das in deiner3. Säule angesparte Kapital vollständig von der Vermögenssteuer befreit, und die jährlich erzielten Erträge unterliegen keiner Einkommensteuer, solange sie angelegt bleiben.

Säule 3A und 3B: Welche Lösung ist für deine Tätigkeit am besten geeignet?

Wenn von der 3. Säule die Rede ist, ist in der Regel die Säule 3A gemeint . Sie ist bei weitem die beste Wahl für Selbstständige, ganz einfach weil sie die höchsten Steuerabzüge bietet.

Es gibt auch die Säule 3B (frei), die eher wie ein flexibles Sparmodell ohne Sperrfristen bis zur Rente funktioniert, jedoch mit einem deutlich geringeren Steuervorteil. Wenn du mehr über die Besonderheiten der einzelnen Modelle erfahren möchtest, schau dir gerne unseren umfassenden Leitfaden an: Säule 3A vs. 3B: Die Unterschiede leicht verständlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Konzentriere deine Sparbemühungen vorrangig auf die Säule 3A, um deine jährlichen Steuerersparnisse zu maximieren, und nutze die Säule 3B ergänzend, wenn du Geld beiseite legen möchtest, auf das du jederzeit für dein Unternehmen oder deine persönlichen Projekte zugreifen kannst.

Kann ich meine 3. Säule nutzen, um meine selbstständige Tätigkeit zu finanzieren oder aufzugeben?

Grundsätzlich ist das in deiner Säule 3A angelegte Geld bis fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gesperrt. Das Schweizer Recht sieht jedoch ganz bestimmte Fälle für eine vorzeitige Auszahlung vor, darunter die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Wenn du dich dafür entscheidest, eine selbstständige Tätigkeit aufzubauen, hast du daher das Recht, deine3. Säule zu beziehen, um die Gründung deines Unternehmens zu finanzieren. Dieser Bezug muss in der Regel im ersten Jahr der Tätigkeit erfolgen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Vorsorge und zur Selbstständigkeit

Zu welchem Zeitpunkt im Jahr muss ich meine Einzahlungen in meine 3. Säule (3A) vornehmen?

Du kannst zwischen dem 1. Januar und Mitte Dezember jederzeit Einzahlungen in deine 3. Säule vornehmen. Wenn dein Einkommen als Selbstständiger im Laufe der Monate schwankt, kannst du sehr gut eine einmalige Einzahlung am Jahresende vornehmen, sobald sich dein Umsatz stabilisiert hat, oder flexible monatliche Einzahlungen planen.

Was passiert, wenn mein Einkommen von Jahr zu Jahr schwankt?

Das ist ein großer Vorteil der 3. Säule bei einer Bank: Du bist nicht verpflichtet, jedes Jahr einen festen Betrag einzuzahlen. Wenn deine Geschäftstätigkeit in einem Jahr daher rückläufig ist, kannst du deine Beiträge reduzieren oder gar keine Einzahlungen vornehmen. Umgekehrt kannst du in einem erfolgreichen Jahr den Höchstbetrag einzahlen, um deine Steuerlast zu senken.

Was mache ich mit den Vorsorgeguthaben aus meiner früheren Anstellung?

Wenn du vor Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit angestellt warst, verfügst du wahrscheinlich über ein BVG-Vorsorgekapital aus deiner früheren Pensionskasse (oder2. Säule). Diese Gelder müssen auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden. Du kannst es ganz einfach unter verwalten und zusammen mit deiner 3. Säule an einem Ort steuern, insbesondere dank der Vorsorge-App Pilla. Weitere Informationen zum Freizügigkeitskonto findest du in unserem entsprechenden Artikel.

7. Fazit: Nimm deine Vorsorge mit Pilla selbst in die Hand

Die Selbstständigkeit bietet unternehmerische Freiheit, erfordert aber zusätzlichen Aufwand bei der Organisation der finanziellen Absicherung. Die Kombination von 3. Säule und selbstständiger Tätigkeit ist die sinnvollste Entscheidung, um dein Vorsorgevermögen aufzubauen und gleichzeitig von sofortigen Steuervergünstigungen zu profitieren.

Mit Pilla gehört der komplizierte Papierkram der Vergangenheit an. Du kannst deine 3. Säule sowie dein Freizügigkeitskonto ganz einfach direkt von deinem Smartphone aus eröffnen, verwalten und gewinnbringend anlegen.

* Dies ist eine Schätzung. Die Steuereinsparungen hängen von der persönlichen Situation jedes Einzelnen ab. Für Grenzgänger gilt der Steuervorteil im Zusammenhang mit dem Besitz eines oder mehrerer Säule-3A-Konten nur für Personen, die den Status eines Quasi-Residenten genießen.

3. Säule

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